Art. 103 Abs. 2 GG
[BGH hat aufgehoben] OLG Hamm: Corona-Prophylaxe als Produktbezeichnung zulässig
Corona. Viele wollen nichts mehr davon hören. Und auch nicht darüber reden. Wenn es nach Verbraucherschutzverbänden ginge, wäre manchen sogar das Wort „Corona“ sogar verboten. Herstellern von Heilmitteln nämlich bei der Laienwerbung. Man…