Baumarkt
BGH: Farbeimer mit Testsiegel
Wenn man im Werbeprospekt einen Farbeimer abbildet, auf dem ein Testsiegel (inkl. Hinweis „Testsieger“) zu sehen ist, dann muss (im Prospekt) eine Fundstelle angegeben werden. Gilt natürlich auch für andere Produkte. Leitsätze des…