Ein Ärztebewertungsportal darf Arztprofile bei einem begründetem Verdacht „gekaufter“ bzw. manipulierter Bewertung mit Warnhinweis kennzeichnen. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2020, 16 W 37/20.
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OLG Celle: Herausgabepflicht von Nutzungs- und Bestandsdaten für Bewertungsportal
Bewertungsportal muss die Nutzungs- und Bestandsdaten der Bewertenden herausgeben, wenn Nutzende unwahre, kreditschädigende Äußerungen über ein Unternehmen veröffentlichen. Der gegenüber einer Arbeitgeberin erfundene Vorwurf ausbleibender bzw. verspäteter…