Bewertungsportal muss die Nutzungs- und Bestandsdaten der Bewertenden herausgeben, wenn Nutzende unwahre, kreditschädigende Äußerungen über ein Unternehmen veröffentlichen. Der gegenüber einer Arbeitgeberin erfundene Vorwurf ausbleibender bzw. verspäteter Gehaltszahlungen stellt eine Kreditgefährdung dar und verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
OLG Celle, Beschluss vom 07.12.2020, Az. 13 W 80/20