Einem recht instruktiven Urteil des LG Frankenthal zum Urheberschutz von Werbetexten lag die sehr weitgehende Übernahme eines Werbetexts für Kfz-Dienstleistungen bei ebay-Kleinanzeigen zugrunde.
Werbetexte müssen bekanntlich über übliche Anpreisungen hinausgehen, um Urheberrechtsschutz zu erlangen. So wird Gebrauchstexten, deren Formulierungen zwar in ihrer Art und Weise ansprechend sind, die sich aber ansonsten durch nichts von üblichen Katalogtexten und Beschreibungen in Bestellprospekten unterscheiden, kein Schutz zugesprochen.
Der konkrete Werbetext bestand überwiegend aus kurzen Sätzen, mit denen zum größten Teil lediglich die Funktion und die Vorteile eines Spurhalteassistenten unter Verwendung einfacher Formulierungen und üblicher Floskeln beschrieben wurden. Den Schluss bildete eine Liste von Fahrzeugtypen. All dies sei nicht besonders ansprechend formuliert. Seitenhieb: Auch die „teilweise falsche Orthographie“ begründe keine besondere schöpferische Eigenart.
Interessant: Das Gericht sieht eine Suchmaschinenoptimierung als möglichen Grund für die Entstehung von Urheberrschutz (siehe hierzu auch: OLG Rostock, 27.06.2007, 2 W 12/07).
LG Frankenthal, 03.11.2020, 6 O 102/20