Dringlichkeitsvermutung
OLG Hamm: Vier Terminsverlegungsanträge sind jedenfalls zwei zu viel
Eine zentrale Regel für einstweilige Verfügungsverfahren ist: Finger weg von Anträgen auf Fristverlängerung oder Terminsverlegung! Entsprechende Unterfangen der Antragstellerseite stellen regelmäßig die Dringlichkeit in Frage. In einem unlängst vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschiedenen…