OLG Frankfurt/Main: Zustellung eines kanadischen Scheidungsantrages per WhatsApp ist unwirksam
Gut zu wissen: Die Übersendundung eines in Kanada gestellten Scheidungsantrags in einer WhatsApp-Nachricht ist unwirksam. Daher kann eine anschließend in Kanada ausgesprochene Scheidung auch nicht anerkannt werden (Art. 5 Abs. 1 Haager Übereinkommen…