OLG Frankfurt/Main: Zustellung eines kanadischen Scheidungsantrages per WhatsApp ist unwirksam

Einsamer Briefkasten in Schottland
Briefkasten auf Mull. Zugleich der Versuch, das Thema Zustellung visuell in Verbindung mit landschaftlicher Weite zu bringen.

Gut zu wissen: Die Übersendundung eines in Kanada gestellten Scheidungsantrags in einer WhatsApp-Nachricht ist unwirksam. Daher kann eine anschließend in Kanada ausgesprochene Scheidung auch nicht anerkannt werden (Art. 5 Abs. 1 Haager Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland, § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG).

Was bisher geschah

  • 2012 Hochzeit in Kanada
  • Trennung 2018, anschließend Rückkehr der Ehefrau nach Deutschland
  • 2019 Übersendung des vom Ehemann in Kanada gestellten Scheidungsantrags durch seine Anwälte als PDF-Anhang per WhatsApp, Reaktionen der Frau: „Hello, So I have to sign it?“ und „No Its done! I dont sign the canadien divorce! First you lawyer send with what’s app not legal also I didn’t got a letter from court and also you said nothing went to court For me it´s done“.
  • Auch 2019: Scheidungsantrag der Frau in Deutschland
  • 2020 rechtskräftige Scheidung in Kanada
  • 2021 Keine Anerkennung dieses Scheidungsurteils in Deutschland

Law made in Germany

Nachdem der Antrag auf Anerkennung des kanadischen Urteils nun zurückgewiesen ist, kann das von der Frau in Deutschland betriebene Scheidungsverfahren fortgesetzt werden.

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.11.2021, Az. 28 VA 1/21