Sonderzug nach P.

Oldtimer unter Schutzhülle
angemessen anonymisiertes altes Auto

Mal wieder über ein Exemplar der Anonymisierungskunst in der deutschen Justiz gestolpert. Das Hanseatische OLG über Udo L. aus H. (Urteil vom 22.02.2012, Az. 5 U 21/10):

Im Jahr 1973 machte der Beklagte seine erste Tournee mit dem von ihm gegründeten ‚P.‘ und schaffte mit dem Lied ‚Alles klar auf der A. D.‘ […] seinen Durchbruch.

Mein bisheriger Favorit für die „Goldene Schwärzung 2022“ ist de facto eine Weißung und findet sich in Knuspermüsli II (BGH, Urteil vom 07.04.2022, Az. I ZR 143/19):

Verpackung Vitalis Knuspermüsli

Bei der Gelegenheit

Wer mag wohl dieser nebulöse Automobilkonzern V-AG sein, deren Tochterunternehmen am LG Ingolstadt (Urteil vom 29.07.2022, Az. 83 O 1394/21) das Gendern verboten werden sollte? Und was ist beim LG Stuttgart schiefgelaufen, wo in der Karosseriedesign-Entscheidung (Urteil vom 26.07.2018, Az. 17 O 1324/17) zwar angemessen mysteriös vom international bekannten Sportwagenhersteller die Rede ist, das gegenständliche Modell aber gar nicht als „P. 911“ abgekürzt wird, sondern beim vollen Namen genannt wird?