AG Köln: Retweets sind von konkludenter Einwilligung gedeckt

Dieses Bild hat rein dekorative Funktion. Wer einen Bezug zum Text herstellen kann, darf gerne eine E-Mail schreiben. Der Verfasser ist gespannt.

Retweets sind ohne Frage typische Nutzungshandlungen auf der Social-Media-Plattform Twitter. Zu ihrer urheberrechtlichen Einordnung ist bisher trotzdem keine Rechtsprechung bekannt geworden. Bis jetzt. Das Amtsgericht (AG) Köln…

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