Testfundstelle

  • BGH: Farbeimer mit Testsiegel

    BGH: Farbeimer mit Testsiegel

    Wenn man im Werbeprospekt einen Farbeimer abbildet, auf dem ein Testsiegel (inkl. Hinweis „Testsieger“) zu sehen ist, dann muss (im Prospekt) eine Fundstelle angegeben werden. Gilt natürlich auch für andere Produkte. Leitsätze des…

    Weiterlesen…