TOMs
Ortsangaben aus hochgeladenen Fotos entfernen, insbesondere aus Nutzer:innenfotos in Fetischportal
Beim Hochladen von Fotos auf eine Internetplattform kann es geboten sein, Ortsinformationen betreiberseitig aus den Metadaten zu entfernen, um schädigenden Handlungen Unbefugter vorzubeugen. Ein – je nach Blickwinkel – kurioser bis kritischer Praxisfall…
Abdingbarkeit von TOMs (Art. 32 DSGVO)
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zwingend umzusetzen und vorzuhalten. Betroffene Personen können in die Herabsetzung des nach Art.…