Vollständigkeitsklausel
BGH: Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel („Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“)
In einem gewerblichen Mietverhältnis stritten Vermieterseite und Mieterseite darüber, ob die Vermieterseite doppelt verglaste Fenster hätte einbauen lassen müssen. Die Mieterseite behauptete eine entsprechende mündliche Vereinbarung. Die Vermieterseite berief sich auf den Vertragstext,…