Prozess auf Herausgabe der sogenannten Ahnentafel eines Chihuaha-Rüden, aus der Klageschrift:
Da ein Rassehund ohne Ahnentafel unter Hundehaltern lediglich als Mischling angesehen wird und regelmäßig nicht zur Teilnahme an Rassehundeausstellungen zugelassen ist, ist als Streitwert die Differenz zwischen dem fiktiven Preis eines Mischlings und dem für einen Rassehund vereinbarten Kaufpreis angesetzt worden. Der Marktwert eines Rassehundes steht und fällt mit den Zuchtpapieren.
Das Gericht hat diese Auffassung bestätigt:
Dieser Wert erscheint auch deshalb angemessen, weil er der Hälfte des Kaufpreises des Hundes entspricht und ein Rassehund ohne Abstammungsnachweis im Wert auf die Hälfte eines Rassehundes mit Abstammungsnachweis zu taxieren sein dürfte.
AG Michelstadt, Beschluss vom 27.11.2015, Az. 1 C 630/15 (01)