Die Bielefeld-Verschwörung beschäftigt jetzt auch die Justiz. 2019 war die #bielefeldmillion ausgelobt worden. Eine Million Euro sollte die Person erhalten, die die Nichtexistenz Bielefelds beweisen kann, Geheimagent:innen und Angehörige der Illuminati ausgeschlossen. Hat nicht geklappt.
Wie nun bekannt wurde, hat sich sogar das örtliche Landgericht mit dem Marketing-Gag befasst: „Dass die Stadt Bielefeld existiert, ist eine offenkundige Tatsache und bedarf keines Beweises (im Sinne der ZPO), § 291 ZPO“. So zitiert LTO das Gericht. Anlass dafür gab die Klage eines Mannes, der meinte, die Nichtexistenz Bielefelds doch bewiesen zu haben.
Die Klage wurde abgewiesen. Es mag ein taktischer Fehler des Klägers gewesen sein, ausgerechnet die Zivilgerichtsbarkeit in der Stadt anzurufen, deren Nichtexistenz er bewiesen haben möchte. Ist ja klar, dass ein Gericht dort jeden noch so überzeugenden Beweis als „offensichtlich unmöglich“ abtut.
Dass der Kläger allerdings ausgerechnet mit einem Axiom den Nachweis erbringen wollte, also auf Basis einer ihrerseits ohne Beweis gültigen Aussage, wirkt zugegebenermaßen etwas ungeschickt.
Leider ist das Urteil vom 26.09.2023 (Az. 1 O 181/22) bisher unveröffentlicht. Ich habe vorhin einen Antrag auf Einstellung des Urteils in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE gestellt. Wenn an diesem Urteil kein öffentliches Interesse besteht, an welchem dann?
Nachträge: Mittlerweile wurde das Urteil veröffentlicht. 15.05.2024: Und ich habe das Thema im Berliner Anwaltsblatt etwas umfassender behandelt.