Kartellrecht

Das Kartellrecht ist neben dem Lauterkeitsrecht wesentlicher Teil des Wettbewerbsrechts. Mit dem Kartellrecht soll die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs erreicht werden. Zu diesem Zweck werden vor allem die Akkumulation und der Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer:innen reglementiert und bekämpft.