Kartellrecht
Das Kartellrecht ist neben dem Lauterkeitsrecht wesentlicher Teil des Wettbewerbsrechts. Mit dem Kartellrecht soll die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs erreicht werden. Zu diesem Zweck werden vor allem die Akkumulation und der Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer:innen reglementiert und bekämpft.
BGH: Enge Bestpreisklausel von Booking.com kartellrechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die bis Februar 2016 von Booking.com verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ kartellrechtswidrig waren. Die daran gebundenen Hotels durften im eigenen Onlinevertrieb keine günstigeren Zimmerpreise und Vertragsbedingungen anbieten als auf…