Klauselkontrolle
LG Hamburg: Wer schreibt der bleibt, wer (nur) mailt, der failt
Wer schreibt der bleibt. Wer (nur) mailt, der failt. So könnte man das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zu den Klauseln 1.1 Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge, d.h. eine Kommunikation erfolgt ausschließlich über…
BGH: Keine fingierte Zustimmung zu AGB-Änderungen
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung der Kund:innen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, sind unwirksam. Gegenstand des vom Verbraucherzentrale Bundesverband betriebenen Verfahrens war eine…