LG Hamburg: Wer schreibt der bleibt, wer (nur) mailt, der failt

In der B2C-Kommunikation Fragen offen zu lassen ist selten eine gute Idee.

Wer schreibt der bleibt. Wer (nur) mailt, der failt. So könnte man das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zu den Klauseln 1.1 Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge,…

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BGH: Keine fingierte Zustimmung zu AGB-Änderungen

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung der Kund:innen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, sind unwirksam. Gegenstand des vom…

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