Schon wieder Widerrufsbelehrung: Die Gesetzlichkeitsfiktion einer Widerrufsbelehrung entfällt, wenn vom amtlichen Muster vorgesehene Zwischenüberschriften fehlen. Die Entscheidung erging zum Verbraucherdarlehensrecht, sollte aber auf andere Widerrufsbelehrungen übertragbar sein.
BGH, Urteil vom 10.11.2020, Az. XI ZR 426/19