CB 2013, 133: Durchsuchung von Computern, Smartphones und sonstigen Datenspeichern

Die Zulässigkeit des arbeitgeberseitigen Zugriffs auf die E-Mail-Konten seiner Mitarbeiter ist im Schrifttum umfassend behandelt worden. Dem Thema wird bereits das Zeug zum „Klassiker“ zugeschrieben (Lensdorf/Born, CR 2013, 30). Über die Frage, wann nicht nur auf E-Mail-Konten, sondern auch auf Festplatten, Smartphones und sonstige Datenspeicher zugegriffen werden darf, herrscht in der IT-Forensik Unsicherheit. Nicht selten wird dies bei Durchsuchungen anlässlich des Verdachts einer Straftat des Mitarbeiters zum Nachteil des Arbeitgebers von Bedeutung sein. In diesem Kontext relevant werden können: Umstände, die in der Person des jeweiligen Mitarbeiters liegen, die Eigentumsverhältnisse am Untersuchungsgegenstand (Stichwort Bring your own Device, kurz BYOD), der konkrete Untersuchungsbereich und die Gestattung der privaten Nutzung. Im Folgenden wird eine systematische Orientierungshilfe für die Praxis vorgelegt. Soweit die Zulässigkeit nicht bejaht wird, sensibilisiert der Beitrag für die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls. PDF meines Aufsatzes aus CB 2013, 133