Luftbilder, die bei Google Maps oder Google Earth abrufbar sind, können vom Beschwerdegericht als Quelle für allgemeinkundige Erkenntnisse zu örtlichen Gegebenheiten herangezogen werden, ohne dass es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf. Solche Aufnahmen können wie Straßenkarten und Stadtpläne im Internet abgerufen werden und sind daher als allgemeinkundig anzusehen (allgemeinkundig: Tatsachen und Erfahrungssätze, die verständige/erfahrene Menschen wissen oder über die sie sich aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer unterrichten können).
OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 5. Januar 2021, Az. IV-2 RBs 191/20