BGH: Promifoto nicht beliebig als Symbolbild in redaktionellem Kontext nutzbar, Traumschiff aber „Sinnbild für Eskapismus und Romantik“

Sascha Hehn war von 2014 bis 2019 als Victor Burger Kapitän des ZDF-Traumschiffs. Unter der Überschrift „Gewinnen Sie Bares und eine Traumreise“ winkten winkten Hehn und zwei weitere Traumschiff-Darsteller:innen im Februar 2018 den Leser:innen der „Bild am Sonntag“ auf einem Foto zu. Unter dem Foto stand: „Sascha Hehn, Heide Keller und Nick Wilder (von rechts) werden Sie zwar nicht treffen. Aber wie auf dem echten TV-Traumschiff schippern Sie zu den schönsten Buchten und spannendsten Städten“ Im Übrigen wurde das „Urlaubslotto“-Gewinnspiel des Verlags erläutert und beworben.

Man hatte Hehn nicht um Erlaubnis gefragt. Er hat sich an diesem konstruierten redaktionellen Bezug gestört und erfolgreich rechtlich zur Wehr gesetzt.

Leitsatz des Bundesgerichtshofs (BGH):

Ein Foto, das eine prominente Person zeigt und von einem breiten Publikum als Symbolbild (hier: für eine Kreuzfahrt) angesehen wird, darf – selbst in einem redaktionellen Kontext – nicht schrankenlos zur Bebilderung eines Presseartikels (hier: über ein Gewinnspiel, dessen Hauptgewinn eine Kreuzfahrt ist) genutzt werden. Der Symbolcharakter des Fotos ist vielmehr in die nach §§ 22, 23 KUG vorzunehmende umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen einzustellen.

Die Entscheidung hält nicht nur einen lesenswerten Überblick zur Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten bereit (z.B. Abs. 16ff.). Auffällig ist auch die Einordnung des Traumschiffs und seiner

besonderen Ästhetik und Symbolkraft

als

Sinnbild für Eskapismus und Romantik.

Da lohnt es sich, (mindestens) bis Abs. 47 durchzuhalten. Weniger feingeistig veranlagte Leser:innen hätten bei Abs. 1 verleitet gewesen sein können, zu glauben, es sei schon alles gesagt:

In der Serie werden Geschehnisse auf einem Kreuzfahrtschiff dargestellt, das in jeder Folge zu einem anderen Urlaubsziel unterwegs ist.

BGH, Urteil vom 21.01.2021, Az. I ZR 207/19 („Urlaubslotto“)