
Vielen Dank an die Universität Bielefeld für die gestrige Kinder-Vorlesung zum Thema Recht! Die Kinder haben § 1619 BGB kennengelernt und erfahren, dass sie zuhause ab dem zwölften Lebensjahr täglich rund eine Stunde mithelfen müssen, wenn die Eltern es verlangen (OLG Oldenburg: sieben Stunden/Woche – Az. 6 U 118/09). Praktisch einzige Chance, dem zu entgehen: Hausaufgaben oder Vorbereitung auf anstehende Klassenarbeiten.
Netter Versuch. Ich bin gespannt, wann hier zuhause die Diskussion entbrennt, dass die Rechtsprechung uneinheitlich und einzelfallabhängig ist (z.B. OLG Frankfurt am Main: 3,5 Stunden/Woche – Az. 12 U 170/13). Last resort OLG Hamm (Az. 4 UF 16/15): Das Abräumen des Esstisches und Zurückbringen von Einkaufswagen ist in der Regel zumutbar.
Sehr lobenswert übrigens: Das strikte, während der Veranstaltung konsequent durchgesetzte Fotoverbot unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass fremde Kinder nicht in den Social-Media-Kanälen anderer Eltern auftauchen sollen.