Fototapeten-Rechtsprechung: ChatGPT hält sich raus

Innenaufnahme eines Hotels zeigt vor einer Ornament-Tapete eine Kaffeemaschine und Müslipäckchen.
Wandgestaltung in einem Hotel, nicht KI-generiert

ChatGPT und das Recht, es bleibt kompliziert.

Ich habe ChatGPT gefragt, welche Rheinseite besser ist, rechts oder links. „Das kommt darauf an.“ Ich bin konkreter geworden: Köln oder Düsseldorf? „Es hängt davon ab, welche Art von Erlebnis Du suchst.“

Ich habe es gewagt zu fragen, in welcher der beiden Städte die bessere Rechtsprechung zu Fototapeten herrscht: „Die Rechtsprechung zu Fototapeten würde wahrscheinlich in beiden Städten ähnlich sein, da sie sich im gleichen Land, Deutschland, befinden und daher das gleiche nationale Rechtssystem haben.“

Denkste!

Entscheidende Rechtsfragen zum Nutzungsumfang von Fototapeten werden rechts- und linksrheinisch erstaunlicherweise unterschiedlich beurteilt.

Das Landgericht (LG) Köln hatte 2022 entschieden, dass man mit einer Fototapete nicht mehr machen darf als sie an eine Wand zu kleben (Anerkenntnisurteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21). Hotels dagegen, in deren Zimmern Fototapeten angebracht sind, dürfen dem LG Köln zufolge keine Innenaufnahmen ihrer Zimmer in Buchungsportalen zeigen. Das gehöre nicht zum eigentlichen Vertragszweck des Tapetenverkaufs (§ 31 (5) UrhG) und erfordere zusätzliche Nutzungsrechte.

Anders urteilten – beruhigenderweise – das LG Düsseldorf 2023 und jetzt auch das Oberlandesgericht (Urteil vom 08.02.2024, Az. I-20 U 56/23): Die Düsseldorfer halten es für normal, Fotos von einem Raum zu machen und diese auch zu zeigen, selbst wenn die Fototapete darauf zu sehen ist. Man könne nicht verlangen, die Tapete abzudecken oder unkenntlich zu machen. Wenn Käufer:innen wüssten, dass sie keine Fotos von der Tapete machen dürfen, würden sie die Tapete wahrscheinlich nicht kaufen, so der Senat.

Ich mag beide Städte, sehe mich hier aber im Team Düsseldorf. ChatGPT weigert sich auch nach eindeutigem Hinweis auf die unterschiedliche Rechtsprechung beharrlich, sich festzulegen: „Als KI habe ich keine persönliche Meinung oder Vorlieben.“ Überhaupt sei über das Recht festzuhalten: „Es ist oft komplex und kann von Fall zu Fall variieren.“

Update: Der BGH hat es geklärt. Es ist demnach üblich und vorhersehbar, dass Fotos und Videos von mit Fototapeten dekorierten Räumen öffentlich zugänglich gemacht werden. Wer das verhindern möchte, muss auf diese Einschränkungen vorab hinweisen. Urteile vom 11.09.2024, Az. I ZR 139/23, I ZR 140/23 und I ZR 141/23, Pressemitteilung Nr. 179/2024.