Seit der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil E-Mail-Werbung erstmals über die Zusendung unverlangter E-Mails entschieden hat, sind mehr als zehn Jahre vergangen (BGH, 11.3.2004 – I ZR 81/01). Obwohl die Rechtsprechung sich seither mit vielen Einzelfragen des E-Mail-Marketings befasst hat, fällt es den Verantwortlichen in der Praxis offenbar immer noch schwer, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Der Beitrag will dem entgegenwirken und liefert einen Überblick der aktuellen Rechtslage. PDF meines Aufsatzes aus CB 2015, 274