BGH: Farbeimer mit Testsiegel

Wenngleich die beiden hier rein aus dekorativen Zwecken abgebildeten Handwerker nicht der Jurisdiktion des BGH unterliegen, dürften sie stets an Testergebnissen gerade von Baumarktartikeln interessiert sein.

Wenn man im Werbeprospekt einen Farbeimer abbildet, auf dem ein Testsiegel (inkl. Hinweis „Testsieger“) zu sehen ist, dann muss (im Prospekt) eine Fundstelle angegeben werden. Gilt natürlich…

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LG Köln: Schönheitsoperationen in der Türkei

bunte Spielzeugpferde

Das Landgericht (LG) Köln hatte Anlass, sich im Rahmen eines Streits zwischen zwei Agenturen, die Schönheitsoperationen in der Türkei vermitteln, mit der Haftung für fremde in der…

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OLG Köln zur Werbekennzeichnung von Influencer-Posts

Das OLG Köln hatte Anlass, sich mit der Werbekennzeichnung von Influencer-Posts zu befassen. Die Entscheidung ist zugleich eine kompakte Momentaufnahme zur Kennzeichnungspflicht von Beiträgen in sozialen Medien.…

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OLG Köln: Kennzeichnung von Affiliate-Links

Der kommerzielle Charakter von Affiliate-Links in einem redaktionellen Beitrag ist nicht hinreichend erkennbar, wenn die Erläuterung der Links in Form von Einkaufswagen-Symbolen oberhalb der Überschrift des Beitrags…

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CB 2015, 274: Rechtlicher Rahmen des E-Mail-Marketings

Seit der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil E-Mail-Werbung erstmals über die Zusendung unverlangter E-Mails entschieden hat, sind mehr als zehn Jahre vergangen (BGH, 11.3.2004 – I ZR…

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