LG Hamburg: Wer schreibt der bleibt, wer (nur) mailt, der failt

In der B2C-Kommunikation Fragen offen zu lassen ist selten eine gute Idee.

Wer schreibt der bleibt. Wer (nur) mailt, der failt. So könnte man das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zu den Klauseln 1.1 Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge,…

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BGH: Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel („Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“)

Blick aus dem doppelverglasten Fenster eines Pubs auf einen Leuchtturm und ein Kernkraftwerk in Dungeness, Kent. Was von der das Fenster umgebenden Innenraumgestaltung erkennbar ist, legt für den Fall einer Neuvermietung sorgfältige Dokumentation nahe.

In einem gewerblichen Mietverhältnis stritten Vermieterseite und Mieterseite darüber, ob die Vermieterseite doppelt verglaste Fenster hätte einbauen lassen müssen. Die Mieterseite behauptete eine entsprechende mündliche Vereinbarung. Die…

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BGH: Keine fingierte Zustimmung zu AGB-Änderungen

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung der Kund:innen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, sind unwirksam. Gegenstand des vom…

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